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COPYRIGHT
BERGER
IMMOBILIEN SEIT
1975
INH.
HANS-J.
BERGER e.K.
Die hier gezeigten Bilder und Texte (Layout) sind
urheberrechtlich geschützt. Nicht genehmigte Vervielfältigung sowie unerlaubte,
als auch gewerbliche Verwendung, werden strafrechtlich verfolgt.
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BERGER
IMMOBILIEN
1. Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem
Bevollmächtigten
beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen
Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben,
für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
3. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem
Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger
verpflichtet, uns Schadenersatz mindestens in der Höhe des entgangenen
Erfolgshonorars zu zahlen.
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, besteht die
Verpflichtung sofortiger Mitteilung. Andernfalls gilt der Nachweis als anerkannt
und verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung des
Erfolgshonorars.
Mit uns aufgenommene Verhandlungen gelten als Auftrag und
Annahme der vorstehenden Bedingungen. Danach mit dem Eigentümer selbst geführte
Verhandlungen verpflichten zur Zahlung des Erfolgshonorars im Falle eines
Vertragsabschlusses.
4. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis für das Objekt
zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem
Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von
Einrichtungen etc.), bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich
eventueller Nebenleistungen (z.B. Ablöse etc.), nicht jedoch Nebenkosten.
Unser Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht und ist
fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn
dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer
Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom
ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Das
Erfolgshonorar ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter
einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird oder im Falle des Erwerbs
durch Zwangsversteigerung oder wenn statt des Auftragsgeschäfts ein
Ersatzgeschäft (Verkauf statt Vermietung/Verpachtung oder ein Vertrag über ein
anderes dem Anbieter gehörendes Objekt/Pacht) zustande kommt. Dies gilt ebenso
für die Einräumung von Optionsrechten.
5. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu
sein.
6. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind
einschließlich evtl. Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
7. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine
vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Vereinbarung zur Zahlung eines
Erfolghonorars wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die
Mitwirkung der Firma Berger Immobilien zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf
Anforderung zu benennen und zu belegen.
8. Das Auftragsverhältnis zwischen Kauf- bzw. Mietinteressent und
Berger Immobilien ist
grundsätzlich unbefristet, kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt werden.
Im Verkehr mit
Kaufleuten ist Bremen Erfüllungsort und Gerichtsstand. |